Extreme Witterung

Bei einem plötzlichen Eintritt extremer Witterungsverhältnisse ohne Anordnung des Ruhens des Unterrichts in Präsenz entscheiden die Eltern im Einzelfall selbst, ob der Weg zur Schule für ihr Kind jeweils zumutbar ist. In diesen Fällen handelt es sich bei dem Schulversäumnis um entschuldigte Fehlzeiten. 

Als flankierende Maßnahme kann die Schule über an der Schule genutzte Arbeits- und Kommunikationsplattformen Aufgaben in digitaler Form bereitstellen. Dabei handelt es sich nicht um Distanzunterricht im Sinne der BASS 2023/2024 – 12-05 Nr. 10 Verordnung über die Einrichtung von Distanzunterricht, sondern eine Maßnahme, die die Schule im Einzelfall für Schülerinnen und Schüler individuell zusätzlich eröffnen kann. 

https://www.schulministerium.nrw/extreme-witterung

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